Für die Inhalte sind die jeweils zuständigen Behörden und Dienste verantwortlich.
Warnmeldungen für die Hosentasche
http://www.bbk.bund.de/NINA
Aktuelle Bevölkerungsschutz-Warnungen finden Sie auch auf Warnung.bund.de
Notruf bei besonderen Wetterlagen
- Wählen Sie den Notruf bei Unwetterlagen nur für Notfälle und Hilfeersuchen, in denen eine akute Gefahr besteht.
- Ist die Anforderung der Feuerwehr und deren Eingreifen in diesem Moment, wirklich notwendig?
- Können Sie abgerissene Äste vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen?
- Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr.
- Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung besteht.
- Einsätzen werden im Bedarfsfalle streng nach Priorität abgearbeitet.
- Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgefordert, auf Radiodurchsagen und aktuelle behördliche Mitteilungen zu achten.
- Die Feuerwehr greift in der Regel nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind – es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor – etwa weil der Baum den Verkehr gefährdet. In dieser Situation wählen Sie bitte den Notruf!